Glaubenszeugen Wochenpsalm Wochenspruch Gebete: Morgen Mittag Abend | ||||||||||||||||||
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Morgen Das alles hörten die Pharisäer. Die waren geldgierig und spotteten über ihn. Und er sprach zu ihnen: Ihr seid's, die ihr euch selbst rechtfertigt vor den Menschen; aber Gott kennt eure Herzen; denn was hoch ist bei den Menschen, das ist ein Greuel vor Gott. Das Gesetz und die Propheten reichen bis zu Johannes. Von da an wird das Evangelium vom Reich Gottes gepredigt, und jedermann drängt sich mit Gewalt hinein. Es ist aber leichter, daß Himmel und Erde vergehen, als daß ein Tüpfelchen vom Gesetz fällt. Wer sich scheidet von seiner Frau und heiratet eine andere, der bricht die Ehe; und wer die von ihrem Mann Geschiedene heiratet, der bricht auch die Ehe. Luk 16, 14-17 (18) Lutherbibel 1984 © 1985 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart Abend Zur Freiheit hat uns Christus befreit! So steht nun fest und laßt euch nicht wieder das Joch der Knechtschaft auflegen! Siehe, ich, Paulus, sage euch: Wenn ihr euch beschneiden laßt, so wird euch Christus nichts nützen. Ich bezeuge abermals einem jeden, der sich beschneiden läßt, daß er das ganze Gesetz zu tun schuldig ist. Ihr habt Christus verloren, die ihr durch das Gesetz gerecht werden wollt, und seid aus der Gnade gefallen. Denn wir warten im Geist durch den Glauben auf die Gerechtigkeit, auf die man hoffen muß. Denn in Christus Jesus gilt weder Beschneidung noch Unbeschnittensein etwas, sondern der Glaube, der durch die Liebe tätig ist. Gal 5, 1-6 Lutherbibel 1984 © 1985 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart Das Kreuz Christi läßt keinerlei Eitelkeit und Verherrlichung des Menschen mehr zu, jeder Versuch eigner Verdienstlichkeit ist ausgeschlossen. Allein dem Glauben wird die Gnade Gottes zuteil, aus der das ganze Leben neu wird. Durdch Christi Kreuz sind wir frei geworden von aller menschlichen Leistung und ganz gebunden an Ihn, unsern Herrn und Erlöser. Wir sind gerufen, in Seinem Namen unsern Brüdern zu dienen. (Spieker [5], S. 262) | ||||||||||||||||||
| © Joachim Januschek Letzte Änderung:11-12-27 |